XRechnung
Deutsches Standardformat für E-Rechnungen (UBL 2.1).
XRechnung ist das vom Bund spezifizierte Format für elektronische Rechnungen. Seit 27.11.2020 verpflichtend im B2G-Verkehr mit Bundesbehörden. Technisch reines UBL-XML, geprüft gegen EN 16931. Kein PDF-Teil — rein maschinenlesbar.
ZUGFeRD
Hybrides PDF/A-3-Format mit eingebettetem XML.
ZUGFeRD kombiniert ein menschenlesbares PDF mit einer maschinenlesbaren XML-Datei im Anhang. Ab Version 2.0.1 (Profil EN 16931) erfüllt es die Anforderungen der E-Rechnungspflicht. Factur-X in Frankreich ist technisch kompatibel.
Peppol BIS 3.0
Europäisches Transport- und Nachrichtennetzwerk für E-Rechnungen.
Peppol ist ein Netzwerk aus Access Points, die über AS4 mit Signaturen kommunizieren. Das Nachrichtenformat basiert auf UBL 2.1 mit spezifischem Schematron. In den Niederlanden, Belgien, Norwegen und Italien weit verbreitet, zunehmend auch in DACH.
EN 16931
Europäische Norm für E-Rechnungs-Semantik.
EN 16931 definiert, welche Informationen eine elektronische Rechnung in der EU enthalten muss (Semantic Model). Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD ab 2.0.1 und Peppol BIS 3.0 sind EN-16931-konform.
GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung elektronischer Bücher.
GoBD ist ein BMF-Schreiben, das ordnungsgemäße Aufbewahrung digitaler Buchführungsdaten regelt. Pflichten: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Verfahrensdokumentation, 10-Jahre-Aufbewahrung (§ 147 AO).
SKR03 / SKR04
DATEV-Standardkontenrahmen für deutsche Unternehmen.
SKR03 ist der verbreitetste Kontenrahmen im Mittelstand (Prozessgliederung). SKR04 folgt der Gliederung des HGB-Jahresabschlusses (Abschlussgliederung). Beide werden von DATEV bereitgestellt und enthalten rund 1.500 Konten.
RGS
Niederländisches Referenz-Kontenschema.
Referentie Grootboekschema — einheitlicher Kontenrahmen in den Niederlanden. Soll Interoperabilität zwischen Buchhaltungssoftware und Behörden (Belastingdienst, KvK) ermöglichen.
DATEV
Genossenschaft der Steuerberater in Deutschland.
DATEV eG in Nürnberg stellt Software für Steuerberater bereit. Das wichtigste Produkt ist DATEV Kanzlei-Rechnungswesen mit Import-Schnittstellen (EXTF CSV, XML). 'DATEV-kompatibel' bedeutet, dass Daten per Standardimport übernommen werden können, auch ohne formale Zertifizierung.
USt-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG.
Wird für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr benötigt. Format: zwei Buchstaben (ISO-Ländercode) + 8–14 Zeichen. Deutschland: DE + 9 Ziffern. Niederlande: NL + 9 Ziffern + B + 2 Ziffern.
Reverse-Charge (§ 13b UStG)
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.
Bei bestimmten Leistungen — Bauleistungen, EU-B2B, Telekommunikation aus Drittland — schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer statt dem Leistungserbringer. DATEV-Steuerschlüssel 94.
OSS (One-Stop-Shop)
EU-Melderegime für grenzüberschreitende B2C-Umsätze.
Seit 01.07.2021 können Unternehmen die Umsatzsteuer für B2C-Fernverkäufe in andere EU-Länder zentral über das OSS-Portal des BZSt melden. Relevante Schwelle: 10.000 € pro Jahr. DATEV-Steuerschlüssel 22.
QR-Rechnung
Schweizer Zahlungsstandard seit 2022.
Die QR-Rechnung ersetzt seit 30.09.2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine in der Schweiz. Enthält Zahlungsinformationen als QR-Code nach ISO 20022. Kein E-Rechnungs-Format im engeren Sinn, aber Pflicht für inländische CHF-Zahlungen.